Sternenkinder

Ein Kind vor, während oder kurz nach der Geburt zu verlieren ist eine der schlimmsten und schmerzhaftesten Erfahrungen, die Eltern machen können. Alle Träume, alle Vorfreude und Pläne, die ihr mit dieser Schwangerschaft und diesem Kind verbunden habt, sind zerplatzt.

Neben der Trauer und der Verarbeitung des Verlustes musst du oft auch rechtliche Fragestellungen klären und dazu noch mit den körperlichen Veränderungen nach der Schwangerschaft zurechtkommen.

Wir möchten dich an dieser Stelle gerne begleiten und dir und deinem Partner in allen Bereichen Hilfestellung geben.

Die Trauerphase kann lange anhalten und verläuft sehr individuell

Das Durchleben dieser individuellen Trauerphasen ist sehr wichtig, um den Verlust zu verarbeiten und als Teil der eigenen Lebensgeschichte zu integrieren.

Es ist hilfreich zu wissen, dass der Trauerprozess aus verschieden Phasen besteht.

Die allererste Phase ist meist geprägt vom Schock der Diagnose. Oft fällt es schwer die Mitteilung über den Verlust des Kindes zu glauben. Hier kann es hilfreich sein, das nicht mehr schlagende Herz oder das tote Baby mit eigenen Augen zu sehen.

 

In der nächsten Phase ist die Traurigkeit und Verzweiflung besonders massiv. Hier können Gespräche mit vertrauten Personen (Familie, Freunde, Hebamme, Psychologin…) helfen die eigenen Gedanken und Gefühle immer wieder zu erzählen und dadurch etwas zu sortieren. Auch Schuldgefühle und depressive Verstimmungen sind in dieser Zeit nicht ungewöhnlich. Negative Gedanken und Missgunst gegenüber anderen Eltern und Schwangeren deren Kinder leben sind auch normal. Selbst, wenn es Ihre Freunde oder Verwandten sind.

Die Gefühle schwanken teilweise sehr stark. Auch Gefühle der Freude, z.B. dass diese Schwangerschaft überhaupt eingetreten ist sowie andere positive Gefühle können Sie überwältigen. Das erste Lachen nach dem schlimmen Verlust wird oft von einem schlechtem Gewissen begleitet, auch wenn es erst Wochen oder Monate nach dem Verlust des Kindes aufkommt.

In der letzten Phase des Trauerprozesses fällt es Dir zunehmend leichter auch das Schöne und Positive an der leider zu kurzen Zeit mit deinem Kind zu sehen. Und den Verlust als Teil deiner Biografie zu akzeptieren. Dies kann aber einige Zeit, bis zu Jahren danach, dauern.

Männer trauern anders als Frauen

Männer und Frauen trauern auf unterschiedliche Weise. Während Frauen meist immer wieder mit dem Partner über ihre Gefühle reden wollen, reagieren Männer oft mit Aktivität und Ablenkung (Arbeit, Sport). Männer hilft es manchmal sich in Arbeit oder andere Ablenkung, wie Sport zu stürzen. Das ist ihre Art, die Trauer zu bewältigen.

Gerade in solchen Situationen ist es hilfreich viel mit­­einander zu reden, um Verständnis für die Trauerbewäl­tigung des Partners zu entwickeln. Gerade für Männer ist es oft gut, von ihrer Frau zu hören, was sie tun können und wie sie ihre Frau unterstützen können. Hier können ganz konkrete Wünsche besonders nützlich sein. Auch wird Väter durch das Umfeld nicht die gleiche Beachtung ihrer Trauer geschenkt wie den Müttern. Es wird erwartet, dass sie relativ schnell wieder „normal“ funktionieren.

Hier hilft Offenheit und gegenseitiger Respekt für den Weg des Partners durch diese schwierige Zeit. Durch eine gemeinsam überstandene Krise kann eine noch tiefere Verbundenheit entstehen.

Weitere Unterstützungsmöglichkeiten & professionelle Hilfe

Falls Du das Gefühl hast, dass es auch Wochen und Monate nach dem Verlust nicht leichter wird und sich deine Gedanken und Gefühle immer wieder im Kreis drehen, kann es sinnvoll sein, dass du dich um weitere Unterstützung bemühst.

Auch kann es Gedanken geben, dem verlorenen Kind in den Tod folgen zu wollen. Diese Todessehnsucht ist durchaus nicht ungewöhnlich. Sollten diese Gedanken aber über Hand nehmen, sollten Sie unbedingt professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.

Dies könnten Selbsthilfegruppen (Sternenkinder, verwaiste Eltern), Rückbildung leere Wiege, Heilpraktiker für Psychotherapie, Psychologen und Psychotherapeuten sein.

 

Abstillen nach dem Verlust deines Kindes

Ab etwa Mitte der Schwangerschaft kommt es nach dem Verlust des Babys auch zu einem Beginn der Milchproduktion nach der stillen Geburt. Dies kann mit Abstilltabletten unterdrückt oder mit alternativen Maßnahmen (kühlen, Umschläge, Homöopathie, Massagen, Akupunktur, Tees) verringert werden. Für welchen Weg du dich entscheidest, ist dir selbst überlassen. Deine Hebamme oder Frauenärztin kann dich hierbei begleiten.

 

Geschwisterkinder

Auch Geschwisterkinder trauern. Wenn die Geschwisterkinder noch recht jung sind, können Bilder oder geeignete Bücher helfen, ihnen verständlich zu machen, was geschehen ist und wo das kleine Baby aus Mamas Bauch nun ist. Ältere Kinder haben oft ganz eigene kreative Ideen, wie sie mit ihrer Trauer umgehen können. Offenes Sprechen innerhalb der Familie und gemeinsame Rituale können helfen. Auch Geschwister haben das Recht auf Trauer, denn auch sie haben einen wichtigen Menschen in ihrem Leben verloren.

 

Erinnerungen schaffen

Vielleicht gibt es Orte, Unternehmungen, Feste, Lieder oder Gerüche welche dich besonders an die glückliche Zeit der Schwangerschaft erinnern. Wenn du dich daran erinnerst, kann es sowohl schmerzhaft als auch schön sein.

Es gibt spezielle Tage, die besonders weh tun, wie der Geburts-, der Todes- und der Beerdigungstag, aber auch Familienfeste wie Weihnachten, Taufe oder Muttertag. Hier kann es helfen offen darüber zu sprechen und Rituale zu finden das verstorbene Baby zu integrieren.

Vielleicht tut es dir gut eine „Schatzkiste“ mit Erinnerungen an dein Kind zu gestalten. In dieses Kistchen kannst du Ultraschallbilder, den Mutterpass, Fotos, einen Fußabdruck, Karten von Freunden oder kleine Dinge, die Du für dein Kind gebastelt oder gekauft hast, hineinlegen.

Auch kann es schön sein, deinem Kind noch einen Brief zu schreiben, worin Du ihm alles sagen kannst, was du fühlst, was dich traurig macht und worauf du dich schon gefreut hattest.

Eine selbst gestaltete Kerze für dein Sternenkind kann immer wieder oder speziell an besonderen Tagen angezündet werden.

In allen Fällen geht es darum, deinem Sternenkind einen festen Platz in deinem Leben zu geben, denn vergessen werden und sollen Eltern ihr Kind natürlich nie.

 

Unterstützung durch eine Hebamme

Laut der Hebammen-Vergütungsvereinbarung übernehmen die Krankenkassen die Hebammenhilfe nicht nur während, sondern auch nach der Geburt, Fehlgeburt oder einer medizinisch induzierten Geburt oder Fehlgeburt (medizinisch-indizierten Schwangerschaftsabbruch).

Rechte von Sterneneltern

Als Elternteil eines Sternenkindes hast verschiedene Rechte. Dazu gehören das Namensrecht, dass du deinem Kind offiziell einen Namen geben darfst und dieser in das Familienstammbuch eingetragen wird. Zudem hast du das Recht auf Bestattung deines Kindes. Wenn dein Kind bei der Geburt über 500 Gramm gewogen hat, hast du zudem das Recht auf Mutterschutz. Wenn du die seelische Unterstützung durch eine Hebamme in Anspruch nehmen möchtest, steht dir dies sowohl nach einer Tot- als auch nach einer Fehlgeburt zu.

Namensrecht

Alle totgeborenen Kinder über 500 Gramm Geburtsgewicht erhalten, genauso wie lebendgeborene Kinder, eine Geburtsurkunde mit dem Namen des Kindes.

Standesamtliche Bescheinigung für fehlgeborene Kinder auf Wunsch

Fehlgeborene Kinder unter 500 Gramm Geburtsgewicht können seit Mai 2013 von den Eltern beim Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Fehlgeburt erfolgte, angezeigt werden. Das Standesamt stellt den Eltern eine Bescheinigung aus, in der das fehlgeborene Kind / die fehlgeborenen Kinder mit vorgesehenem Vor- und Familiennamen, Geschlecht, Geburtstag und Geburtsort erfasst werden. Die vom Standesamt ausgestellte Bescheinigung umfasst damit die wesentlichen Daten, die auch die Geburtsurkunde enthalten hätte. Diese Bescheinigung kann auch nachträglich erstellt werden, selbst wenn der Verlust bereits Jahre zurückliegen sollte. Im Standesamt muss eine Bescheinigung des Arztes oder der Hebamme über eine Fehlgeburt oder der Mutterpass vorgelegt werden.

Bestattungsrecht der Eltern (bei nicht bestattungspflichtigen Kindern)

Das Bestattungsrecht ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. Wenn Ihr Kind nicht bestattungspflichtig ist, dürfen Sie in fast allen Bundesländern eine individuelle Bestattung mit eigener Grabstätte durchführen. Allerdings ist das Bestattungsrecht der Eltern stark abhängig davon, zu welchem Zeitpunkt der Schwangerschaft das tote Kind geboren wurde und ob es natürlich im Leib verstorben ist oder durch einen Schwangerschaftsabbruch geboren wurde.

Wenn Sie für Ihr ganz kleines Kind (vor der 12. SSW) eine Bestattung wünschen – egal ob individuell oder „Sternenkinderbeisetzung“ – müssen Sie diese ausdrücklich verlangen!

Oft bemerken Eltern erst nach einigen Wochen den Wunsch, ihr Kind doch individuell zu beerdigen. Da die „Sternenkinderbeisetzungen“ meist nur in größeren Zeitintervallen durchgeführt werden, ist es gut möglich, dass sich Ihr Kind noch im Krankenhaus befindet. Fragen Sie bei der Klinikseelsorge nach!

Bestattungspflicht durch die Klinik

Wenn das elterliche Bestattungsrecht nicht in Anspruch genommen wurde, sind in vielen Bundesländern die Kliniken verpflichtet, für eine würdevolle Bestattung der nicht bestattungspflichtigen Kinder zu sorgen.

(Quelle und weitere Informationen: Initiative Regenbogen)

Folgeschwangerschaft

Eine nachfolgende Schwangerschaft ist für die Eltern nicht immer leicht. Zum einen ist da natürlich die große Hoffnung und Vorfreude auf ein lebendes Kind zum anderen aber auch die verständliche Angst vor einem erneuten Verlust.

Je nachdem zu welchem Zeitpunkt in der Schwangerschaft und aus welchem Grund das Kind gegangen ist, sind bestimmte „Meilensteine“ und Zeiten in der Folgeschwangerschaft besonders schwierig und mit vielen Sorgen verbunden.

Hier kann es hilfreich sein, dass du dir möglichst frühzeitig in der nächsten Schwangerschaft eine empathische Hebamme suchst, die dich auf deinem Weg durch die Folgeschwangerschaft begleitet und unterstützt.

Zusätzlich können dir homöopathische Mittel, Aromatherapie, Atem- und Entspannungsübungen, sowie Yoga und Meditation Hilfe bieten.

Definitionen und Begriffe

Fehlgeburt

Bei einer Fehlgeburt (medizinisch Abort) unterscheidet man zwischen einen Frühabort bis zum Ende der 12. SSW und einem Spätabort nach der 12. SSW aber unter 500 Gramm Geburtsgewicht und keine Lebenszeichen des Kindes.

Totgeburt

Als Totgeburt bezeichnet man die Geburt eines Kindes mit mindestens 500 Gramm, aber ohne Lebenszeichen. Nach einer Totgeburt hat die Mutter rechtlichen Anspruch auf Mutterschutz. Die Wahrscheinlichkeit für eine Totgeburt liegt bei 0,3 bis 0,5% in Deutschland heut zu Tage.

Schwangerschaftsabbruch nach medizinischer Indikation

Unter einem Schwangerschaftsabbruch nach medizinischer Indikation versteht man eine vorzeitige Beendigung der Schwangerschaft durch Ausschabung oder Geburtseinleitung, wenn die Gefahr einer schweren Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Zustandes der Mutter zu erwarten ist. Dies kann z.B. nach der Feststellung einer massiven Beeinträchtigung oder nicht Lebensfähigkeit des ungeborenen Kindes der Fall sein.

Für die betroffenen Eltern ist dies immer eine sehr schwere Entscheidung. Bis ein endgültiger Entschluss getroffen wird, lassen sich die betroffenen Eltern von Fachärzten, Psychologen, Beratungsstellen, der Hebamme und anderen Fachpersonen ausführlich beraten.

In diesem besonderen Fall des Verlustes des eigenen Kindes haben die Eltern noch mehr mit Schuldgefühlen zu kämpfen und eventuellem Unverständnis des Umfeldes.

Daher trauen sich Eltern in diesem Fall oft nicht offen über ihre schwere Entscheidung zu sprechen, was wiederum den Trauerprozess erschweren kann.